Geschichte

Die Entstehung der Innung

Die Ursprünge des heutigen "Installateur und Heizungsbauerhandwerks" in Braunschweig sind in den Jahren um 1600 bis 1651 zu suchen.

Damals hatte sich aus dem uralten Schmiedehandwerk ein Zweig herausgeschält, der sich mit der Herstellung von Leuchten beschäftigte. Und zwar mit Leuchten aus Eisen und anderen Metallen. Daher nannten sie sich "Isern Luchtenmaker". Außerdem bemühte man sich um die Abgrenzung zu den Holzluchtenmakern.

Doch erst 1651 machte der Ratserlass über die "Ordnung der Meister des ehrlichen Eisenleuchtenmacher- und Klempnerhandwerks in Braunschweig" die neun betroffenen Meister mit ihren Gesellen und Lehrlingen zu einer Gilde.
Diese war der Vorgänger der heutigen "Innung Sanitär-, Heizungs-, Klima-und Klempnertechnik, Braunschweig".

Im Laufe dieser vergangenen 365 Jahre wurde mehrfach die "Handwerksordnung" geändert, bzw. zeitweise ganz abgeschafft.

Bestrebungen zur Einführung einer "Allgemeine Handwerker- und Gewerbeordnung für Deutschland" im Jahre 1848

Nach dem Abklingen der blutigen Zunftkämpfe im Mittelalter war der Handwerker ein ruhiger und zuverlässiger Untertan geworden. Er hatte sich an die straffe Bevormundung durch den Landesherrn gewöhnt und fühlte sich darin geborgen. War die Lebensweise auch bescheiden und das Auskommen knapp, so half doch die Gemeinsamkeit der Schicksale und das Vetrauen in die Gerechtigkeit der staatlich gesetzten Ordnung über vieles hinweg.

Als jedoch in Preußen 1845 die Gewerbefreiheit verordnet wurde, bekam das Vertrauensverhältnis der Handwerkerschaft zum Landesfürsten auch in Braunschweig einen Riß. Das Handwerk sah sich in seiner Existenz bedroht. Dem Handwerk ging es in Braunschweig wie auch andernorts um die Durchsetzung von bürgerlichen Freiheitsrechten, nämlich Abschaffung der Zensur, um Meinungs- und Pressefreiheit samt Herstellung der Öffentlichkeit in den Ständeversammlungen und Schaffung eines neuen Wahlrechts. Anfang April 1848 fand in Braunschweig eine große Kundgebung mit den Zünften und Gewerken statt, denen sich auch Gesellen und Arbeiter anschlossen (ca. 5000 Teilnehmer). Insbesonders ging es um die Einführung eines neuen Wahlmodus für die Ständeversammlung.

Am 20. April 1848 stellt Johannes Jacob Selenka, Hofbuchbindermeister aus Braunschweig, seinen Entwurf für eine Neuordnung des Gewerbewesens vor, der Zustimmung fand und als Flugblatt den Gilden zur Begutachtung und Ergänzung zuging. In dem Papier heißt es, auf die Abgeordneten der Nationalversammlung müsse eingewirkt werden, daß sie sich gegen eine maßlose Gewerbefreiheit und für eine die Interessen der Handwerkerschaft berücksichtigende Gewerbefreiheit einsetzen sollten.

Eine Resolution der Deputierten der Gilden in der Stadt Braunschweig an die Deutsche Nationalversammlung führte aus, dass man sich gegen die jedem Staatseinwohner z. B. in Preußen erteilte Befungnis wende, nach Belieben ein oder mehrere Gewerbe zu gründen; dass eine solche Freigebung zu der Herrschaft des Kapitals führe; dass das Geld, die Gewerbe zu einem Gegenstand der Spekulation machend, den geschickten, aber unbe- mittelten Arbeiter niederdrücke und ihn allmählich aus einem selbständigen Mann zu einem Tagelöhner der Kapitalisten mache. Das Recht; einen selbständigen Handwerksbetrieb zu führen, solle an folgende Bedingungen geknüpft werden:

Ableistung einer bestimmten Anzahl von Lehr- und Wanderjahren Meisterprüfung; Ausübung nur eines Handwerks zur gleichen Zeit; Mindestalter 25 Jahre.

Am 2. Juni 1848 fand in Hamburg die "Erste Abgeordnetenversammlung des norddeutschen Handwerker- und Gewerbestandes" statt, zu der Selenka von der Braunschweiger Hand- werkerschaft delegiert wurde. Bereits zur zweiten Sitzung konnte Selenka das Programm zu einer neuen Handwerker- und Gewerbeordnung vorlegen. Zum ersten Mal taucht in diesem Programm der Vorschlag zur Errichtung einer Gewerbekammer (Handwerkskammer) auf.

In dieser Sitzung stellte Selenka auch den für den weiteren Verlauf der deutschen Handwerksordnung entscheidenden Antrag: "Die Versammlung möge einen allgemeinen deutschen Handwerkerkongreß ausschreiben." Der Antrag wurde angenommen und für den 15. Juli 1848 in Frankfurt a.M. eine Versammlung von Abgeordneten des Handwerker- und Gewerbestandes

aus dem ganzen deutschen Vaterland einberufen, um einen durch dieselben abzufassenden Entwurf einer allgemeinen Handwerker- und Gewerbeordnung auszuarbeiten und dem Parlament vorlegen zu lassen.
Vom braunschweigischen Handwerk wurde erwartungsgemäß Selenka zum Abgeordneter des Handwerkerkongresses gewählt.
Dieser Kongress begann am 14.Juli 1848 am Frankfurter Römerberg: Der erste in der deutschen Geschichte überhaupt. Er endete am 18. August 1848. Die Arbeiten für den "Entwurf einer allgemeinen Handwerker- und Gewerbeordnung für Deutschland" waren abgeschlossen. Das Papier enthält neben einer Adresse an die verfassungsgebende Nationalversammlung und einem Vorwort die Grundzüge einer neuen Handwerkerordnung.

Damit war das Bemühen der Handwerksmeister unseres Raums nicht erschöpft.
Am 15. Oktober 1848 fand der Wolfenbütteler Handwerkerkongress und vom 5. bis 8. November 1848 der Braunschweiger Kongress statt. Beschlossen wurde der "Entwurf einer Handwerker- und Gewerbeordnung für das Herzogtum Braunschweig."
Dieser Entwurf wurde mit der Bitte "eine neue Gewerbe-Ordnung auf der Grundlage des angeschlossenen Entwurfs dem bevorstehenden Landtag vorzulegen und wenigstens provisorisch einzuführen".
Diese Bitte verhallte; denn inzwischen wuchs in allen deutschen Ländern der politische Widerstand gegen die Bewegung, der sich die Männer des Jahres 1848 verschrieben hatten. Diesem Trend konnte sich auch Regierung und Landesversammlung des Herzogtums nicht verschließen. Wie der Frankfurter Entwurf verschwand auch der Wolfenbütteler/Braunschweiger unerledigt in der Schublade.

Im Herzogtum Braunschweig wurde nach den Ereignissen 1848/49 am 24. Januar 1852 das Gesetz über den Gildemäßigen Gewerbebetrieb verabschiedet. Es atmete wider den Geist obrigkeitlicher Bevormundung durch strenge Aufsicht, kleinliche Reglementierung und einen umfangreichen Strafenkatalog.
Mit dem Gewerbegesetz vom 3. August 1864 wurde schließlich die allgemeine Gewerbefreiheit im Braunschweigischen eingeführt.

Bis in die heutige Zeit gibt es immer wieder Kräfte, die die Handwerksordnung abschaffen möchten. Ein volkswirtschaftlicher Nutzen ist mit der Abschaffung sicher nicht zu erwarten.